Spontan-Demos erlaubt

Nach einer Meldung der SHZ vom 10.11.09 war die Auflösung einer Spontan-Demo in Hamburg-Moorburg im August letzten Jahres rechtswidrig.

 

Nachdem vor einigen Wochen bereits Spontan-Demos, neudeutsch "Flashmobs" genannt, richterlich für zulässig erklärt wurden, folgt nun das nächste Urteil.

Bzw. hatten sich in diesem Falle die Polizei und die Aktivisten des Antirassismus- und Klimacamps verglichen. Demnach stellt die Polizeibehörde die Rechtswidrigkeit der Auflösung der damaligen Spontan-Demo in Moorburg fest und übernimmt die Kosten des Verfahrens. Die Hamburger Linksfraktion forderte Innensenator Christoph Ahlhaus auf, "sich bei den Demonstranten für die rechtswidrige Polizeigewalt öffentlich zu entschuldigen".

 

Damit ist nun schon zum zweiten Mal vor Gericht festgestellt worden, dass Spontan-Demonstrationen erlaubt und rechtsgültig sind. Die Auflösung solch einer Demo durch Behörden ist dagegen rechtswidrig. Die Polizei darf keine Gewalt einsetzen.

So muss also nicht jede Demonstration vorher offiziell angemeldet werden, wenn auch sicherlich solch ein Vorgehen generell von den Behörden bevorzugt wird.

 

Das sind doch prinzipiell gute Nachrichten ;-)

 

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